Sowieso-Kosten
Was ohnehin fällig wäre – etwa ein neuer Außenputz – ist nicht der energetische Anteil. Gefördert wird die energetisch bedingte Verbesserung.
Nicht jeder Euro Ihrer Sanierung wird gefördert. Dieser Rechner zeigt Ihnen mit echten Baukostenwerten, welcher Teil förderfähig ist, wie hoch der Zuschuss ausfällt und was Ihr Eigenanteil bleibt.
Geben Sie Fläche und Leistung ein – der Rechner nutzt reale Baukostenkennwerte und die aktuellen Förderregeln. Je genauer die Eingabe, desto belastbarer die Schätzung.
Einzelne Maßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizung) – jeweils über BAFA bzw. KfW 458 gefördert.
Nur in der Stadt München (PLZ 80331–81929) gibt es den kommunalen FKG-Zuschuss – und nur bei Effizienzklasse E–H.
Mit iSFP verdoppelt sich die förderfähige Obergrenze (30.000 → 60.000 € je Wohneinheit). In München ist der iSFP zudem Pflicht für den FKG-Zuschuss bei Dämmung, Fenstern & Effizienzmaßnahmen – ohne iSFP entfällt der Stadtanteil hier.
Die förderfähige Obergrenze gilt pro Kalenderjahr. Wer Maßnahmen über mehrere Jahre verteilt, schöpft mehr Förderung aus – solange es baulich sinnvoll ist.
Gebäudehülle & Fenster · BAFA 15 %
Anlagentechnik · BAFA 15 %
Heizungstausch · KfW 458 (eigener Fördertopf)
Kostenwerte auf Basis der IWU-Kostenstudie (BMVBS 2015, auf aktuellen Baupreisindex hochgerechnet). Förderung nach BEG-Richtlinie ab 21.07.2026. FKG greift nur bei Effizienzklasse E–H und wird durch den 60-%-Deckel je Maßnahme begrenzt. Orientierungswerte – keine Zusage.
Die förderfähigen Kosten sind pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt (30.000 €, mit iSFP 60.000 €). Bei größeren Vorhaben verteilt der Rechner die Maßnahmen deshalb rechnerisch über mehrere Jahre – so verfällt kein förderfähiger Euro. Genau diese Staffelung plane ich mit Ihnen: die richtige Reihenfolge über die Jahre entscheidet oft über mehrere tausend Euro Zuschuss.
Der häufigste Irrtum bei Eigentümern. Drei Dinge senken die Basis, auf die Ihr Zuschuss gerechnet wird. (Hinweis: Diese Grenzen gelten für Einzelmaßnahmen. Bei der Komplettsanierung zum Effizienzhaus gilt stattdessen eine Obergrenze von 150.000 € je Wohneinheit.)
Was ohnehin fällig wäre – etwa ein neuer Außenputz – ist nicht der energetische Anteil. Gefördert wird die energetisch bedingte Verbesserung.
Pro Wohneinheit und Jahr sind max. 30.000 € förderfähig – mit iSFP 60.000 €. Was darüber liegt, bekommt keinen Zuschuss.
Bund und Stadt zusammen dürfen 60 % nicht überschreiten. Liegt die Summe darüber, kürzt München den FKG-Anteil.
Hier entscheidet sich, ob Sie das Maximum herausholen. Ich rechne vor der Beauftragung durch, welche Kosten förderfähig sind, und staffele die Maßnahmen so über die Jahre, dass keine Obergrenze verfällt.
Der Zuschuss ist komplett verloren, wenn Sie den Handwerker beauftragen, bevor der Antrag steht – auch bei mündlicher Zusage. Diesen Schritt plane ich rechtzeitig mit Ihnen ein.
Jede Stufe ist einzeln beauftragbar. Kein Automatismus, keine versteckte Kopplung.
Ihre Landkarte: welche Maßnahme wann, mit Einsparung und Förderung. 15 Jahre gültig.
Enthalten
Nicht enthalten
Aus der Empfehlung wird ein förderfähiger Antrag – mit meiner Bestätigung.
Enthalten
Nicht enthalten
Ich prüfe die Ausführung und bringe die Förderung sicher zur Auszahlung.
Enthalten
Gut zu wissen
15 Minuten am Telefon: Ich sage Ihnen ehrlich, welche Maßnahmen sich rechnen und wie viel Förderung realistisch ist.
Lieber direkt? +49 174 1897784